Elektronische Verfahrensstandanzeige
- Kurzinfo
- Registrierung
1. Kurzinfo:
Den Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs steht über das Hamburg-Gateway eine elektronische Verfahrensstandanzeige zur Verfügung. Mit dieser Serviceleistung können Informationen über den Stand eines finanzgerichtlichen Verfahrens unabhängig von den Öffnungszeiten des Gerichts via Internet abgerufen werden. Zeitaufwändige schriftliche Anfragen bei den Geschäftsstellen des Finanzgerichts erübrigen sich. Die Nutzung der elektronischen Verfahrensstandanzeige ist gebührenfrei.
Die Verfahrensstandanzeige listet die Verfahren u.a. nach Aktenzeichen, Eingangsdatum bei Gericht, Rubrum, Streitgegenstand, Termin und Verfahrensstand auf; außerdem verfügt sie über eine komfortable Sortier- und Suchfunktion.
Auf Wunsch – und ebenfalls gebührenfrei – wird der Teilnehmer außerdem über jede Änderung im Verfahrensstand per E-Mail informiert.
Registrierung:
Die Nutzung des Online-Dienstes „Verfahrensstandanzeige“ ist Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Behörden vorbehalten. Bürgerinnen und Bürger können sich für diesen Online-Dienst nicht registrieren lassen.
Nachdem Sie unter der Registrierungsart „Firmen/Behörden“ die ersten 3 Anmeldeschriftte durchgeführt haben, klicken Sie auf den Button „Weiter“. Auf der folgenden Seite „Auswahl der Online-Dienste (Schritt 4)“ wählen Sie den Online-Dienst „Verfahrensstandanzeige“ aus und bestätigen Ihre Auswahl über den Button „Weiter“. Sie werden nun aufgefordert, die Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen und der Datenschutzerklärung zuzustimmen (Schritt 5). Über den Button „Speichern“ schließen Sie den Registrierungsvorgang ab.
Um die Freischaltung des Online-Dienstes „Verfahrensstandanzeige“ zu erhalten, müssen Sie lediglich das unter dem Link „Fax(e) anzeigen / Fax(e) drucken“ vorbereitete Fax ausdrucken, unterschreiben und auf einem Firmenbriefbogen an die angegebene Fax-Nummer senden. Den Firmenbogen können Sie aber auch unter Bezugnahme auf das Fax beifügen.
Sobald Ihr Unternehmen/ Ihre Behörde für den Dienst freigeschaltet ist, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung unterrichtet. Nunmehr können Sie als Master-User die Mitarbeiter des Unternehmens bzw. der Behörde als Teilnehmer (Benutzer) des Online-Dienstes „Verfahrensstandanzeige“ freischalten. Sofern Sie als Master-User den Online-Dienst „Verfahrensstandanzeige“ ebenfalls nutzen möchten, müssen Sie für sich selbst ein Teilnehmerkonto einrichten.