Elektronische Akteneinsicht
- Kurzinfo
- Registrierung
- Antrag auf Akteneinsicht
1. Kurzinfo:
Die Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr können künftig Einsicht in die Gerichtsakten unabhängig von den Öffnungszeiten des Gerichts via Internet nehmen. Erforderlich ist lediglich ein formloser Antrag; ein elektronisches Antragsformular steht im Hamburg-Gateway unter dem Dienst „HamburgService - Antragsformular“ zur Verfügung. Sobald das Gericht über die Gewährung der Akteneinsicht entschieden hat, wird der Antragsteller per E-Mail über die Bereitstellung der elektronischen Gerichtsakte im Hamburg-Gateway informiert. Bei Bedarf ist auch ein Download und Ausdruck einzelner elektronischer Dokumente für die Mandantschaft möglich. Die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht ist gebührenfrei.
2. Registrierung:
Die Nutzung des Online-Dienstes „Akteneinsicht“ ist Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Behörden vorbehalten. Bürgerinnen und Bürger können sich für diesen Online-Dienst nicht registrieren lassen.
Nachdem Sie unter der Registrierungsart „Firmen/Behörden“ die ersten 3 Anmeldeschriftte durchgeführt haben, klicken Sie auf den Button „Weiter“. Auf der folgenden Seite „Auswahl der Online-Dienste (Schritt 4)“ wählen Sie den Online-Dienst „Akteneinsicht“ aus und bestätigen Ihre Auswahl über den Button „Weiter“. Sie werden nun aufgefordert, die Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen und der Datenschutzerklärung zuzustimmen (Schritt 5). Über den Button „Speichern“ schließen Sie den Registrierungsvorgang ab.
Um die Freischaltung des Online-Dienstes „Akteneinsicht“ zu erhalten, müssen Sie lediglich das unter dem Link „Fax(e) anzeigen / Fax(e) drucken“ vorbereitete Fax ausdrucken, unterschreiben und auf einem Firmenbriefbogen an die angegebene Fax-Nummer senden. Den Firmenbogen können Sie aber auch unter Bezugnahme auf das Fax beifügen.
Sobald Ihr Unternehmen/ Ihre Behörde für den Dienst freigeschaltet ist, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung unterrichtet. Nunmehr können Sie als Master-User die Mitarbeiter Ihres Unternehmens/ Ihrer Behörde als Teilnehmer (Benutzer) des Online-Dienstes „Akteneinsicht“ freischalten. Sofern Sie als Master-User den Online-Dienst „Akteneinsicht“ ebenfalls nutzen möchten, müssen Sie für sich selbst ein Teilnehmerkonto einrichten.
3. Antrag auf Akteneinsicht:
Nachdem Sie sich für den Online-Dienst „Akteneinsicht“ angemeldet haben, wählen Sie auf der Seite „Antrag auf Akteneinsicht“ zunächst das Finanzgericht als Gericht aus, bei dem Sie Akteneinsicht beantragen möchten.
Anschließend geben Sie das Aktenzeichen des Verfahrens ein, zu dem Ihr Antrag auf Akteneinsicht gestellt wird.
Das Feld „Mitteilung“ ist kein Pflichtfeld. Bei Bedarf können Sie in diesem Feld dem Finanzgericht eine kurze Nachricht (maximal 250 Zeichen) zukommen lassen.
Ihre Daten – Vor- und Zuname sowie Firmenname – werden aus Ihren Stammdaten vom System automatisch eingelesen; diese Daten können im Formular nicht geändert werden.
Über die Schaltfläche "Abbrechen" können Sie den Vorgang abbrechen.
Über die Schaltfläche "Weiter" werden Ihnen die Daten angezeigt, die an das Finanzgericht übermittelt werden sollen.
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten sorgfältig. Eine Änderung der Daten kann über den Link „Zurück“ erfolgen“. Einen Ausdruck der Daten können Sie über den Button „Druckansicht“ erreichen.
Haben Sie die Überprüfung Ihrer Daten abgeschlossen, können Sie den Antrag auf Akteneinsicht über die Schaltfläche „Senden“ an das Finanzgericht übertragen. Sobald das Finanzgericht über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem Postfach beim HamburgService.
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