Einreichungsverfahren

 

Die folgenden Erläuterungen verstehen sich als Überblick über die drei verschiedenen elektronischen Kommunikationswege mit dem Finanzgericht Hamburg. Die Einzelheiten dieser Einreichungsverfahren werden auf der Internetseite www.poststelle.justiz.hamburg.de bekannt gegeben.

  1. Kommunikation über die elektronische Poststelle
  2. Kommunikation per E-Mail
  3. Kommunikation über das Protokoll OSCI

1. Kommunikation über die elektronische Poststelle

Die elektronische Poststelle ist in das Hamburg-Gateway (Hamburg-Gateway verlinkt: https://gateway.hamburg.de) , eine moderne Internet-Plattform, die die verschiedenen Online-Dienste der Hamburger Gerichte und Behörden zusammenführt, integriert.

Alle elektronischen Dokumente werden zur Sicherung der Vertraulichkeit nur verschlüsselt über eine sog. SSL-Verbindung an das Finanzgericht übertragen. Die Verschlüsselung der Daten erfolgt automatisch, so sind die Daten sicher vor Angriffen von außen.

Die Nutzung der elektronischen Poststelle setzt lediglich eine einmalige Registrierung beim Hamburg-Gateway voraus, die in wenigen Schritten vollzogen ist:

  1. https://gateway.hamburg.de aufrufen und den Online-Dienst „Elektronische Poststelle“ auswählen.

  2. Button „Zur Anmeldung“ anwählen, im Anmeldeformular auf „registrieren“ klicken.

  3. Registrierungsart „Firmen/Bürger“ auswählen.

  4. Formular ausfüllen, Passwort auswählen (Hinweis: E-Mail-Adresse = Benutzername)

  5. Generiertes Registrierungsfax ausdrucken, unterschreiben und an die im Kopf angegebene Fax-Nr. senden – fertig!

Nach Freischaltung durch das Hamburg-Gate­way können schnell und komfortabel weitere Online-Dienste ausgewählt werden.

Übrigens: Elektronische Klagen und Schriftsätze, die über die elektronische Poststelle versandt werden, werden mit einem Zeitstempel dokumentiert. Wenige Augenblicke nach dem Versand der Nachricht erhält der Absender eine Eingangsbestätigung mit Datum und sekundengenauem Zeitstempel für die Fristenüberwachung.

2. Kommunikation per E-Mail

Eine elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht Hamburg ist auch per E-Mail über die Adresse finanzgericht@poststelle.hamburg.de möglich. Im Rahmen einer E-Mail-Kommunikation dürfen die elektronischen Nachrichten aber nicht als E-Mail selbst verfasst werden, sondern sind zwingend in einem der zulässigen Dateiformate und unter Beachtung der sonstigen Bearbeitungshinweise als Dateianhang einzureichen.

Zur Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation sollen die Nachrichten einschließlich ihrer Anlagen mit dem öffentlichen Schlüssel der Poststelle verschlüsselt werden. Der öffentliche Verschlüsselungsschlüssel kann hier heruntergeladen werden.

Bei einer Kommunikation per E-Mail ist eine Volumenbeschränkung von 3,5 MB je einzelner Nachricht einschließlich aller in ihrem Anhang beigefügter Dateien einzuhalten.

3. Kommunikation über das Protokoll OSCI

Eine Kommunikation über das Protokoll OSCI (Online Service Computer Interface) setzt die Implementierung einer Anwendung voraus, die dieses Protokoll bedient. Die Anwendung „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ bedient sich dieses Protokolls und kann hier kostenfrei heruntergeladen werden. Allgemeine Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach finden Sie auf der Internetseite: www.egvp.de 

Für Sendungen an das Finanzgericht, die per OSCI übermittelt werden, bestehen folgende Beschränkungen:

  • Größe einer einzelnen Nachricht: max. 30 MB,

  • Anzahl der Anhänge einer Nachricht: max. 100 Dateien.

Für Mitteilungen des Finanzgerichts an Sie besteht eine Grenze von max. 10 MB je einzelner Nachricht.

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