Ehrenamtliche Richter

 

Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Ernennungsvoraussetzungen
  • Rechte und Pflichten
  • Interessenvertretung
  • Fragen
  • Geschichte
  • weitere Informationen

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(hu)

 

An der Rechtsprechung der Hamburgischen Arbeitsgerichtsbarkeit sind ca. 800 ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Arbeitsgericht und ca. 240 ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Landesarbeitsgericht beteiligt.

Wer kann ehrenamtlicher Richter bzw. ehrenamtliche Richterin beim Arbeitsgericht werden?

- Tätigkeit als Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer (auch Arbeitslose)
   oder Wohnsitz in Bezirk des Arbeitsgerichts Hamburg

- Wahlrecht zum Deutschen Bundestag

- Lebensalter mindestens 25 Jahre

- keine Person, die in Vermögensverfall geraten ist

- Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter

- keine Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten

- kein Mitarbeiter beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht

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(hu)

Wer kann ehrenamtlicher Richter bzw. ehrenamtliche Richterin beim Landesarbeitsgericht werden?
 

Sie erfüllen die Voraussetzungen eines ehrenamtlichen Richters bzw. einer ehrenamtlichen Richterin beim Arbeitsgericht und außerdem:

- Lebensalter mindestens 30 Jahre

- fünfjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht