Anklagebehörde
Sie trägt die Verantwortung für die Recht- und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Leitung der Ermittlungsverfahren betraut. Als Anklagebehörde ist sie ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege. Nur sie kann - von Privatklagedelikten abgesehen - wegen einer Straftat Anklage erheben und so erreichen, dass vor Gericht ein Strafverfahren stattfindet.