Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen

Ein Bereitschaftsdienst besteht in Zivilsachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und für Entscheidungen nach dem Hamburger PsychKG.

 

Die Geschäftsstelle für alle Bereitschaftsdienste befindet sich im Zimmer 185 des Strafjustizgebäudes und ist unter der Durchwahl 040/42843-2339 erreichbar.

Bereitschaftsdienst an Sonnabenden in Strafsachen:

Es wird der Bereitschaftsdienst in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr von dem Bereitschaftsrichter als Präsenzdienst wahrgenommen.

Bereitschaftsdienst an Sonnabenden in Zivilsachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und für Entscheidungen nach dem Hamburger PsychKG, sowie an Sonntagen und Feiertagen in allen bisher genannten Verfahren:

Anträge werden von dem jeweiligen Bereitschaftsrichter bearbeitet, wenn sie zwischen 09.00 und 11.00 Uhr gestellt werden.