Mahnverfahren

 


Die Abteilungen für Mahnsachen eines Amtsgerichts werden als Mahngericht bezeichnet und sind sachlich zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren. Es ermöglicht dem Gläubiger einer Geldforderung die schnelle und kostengünstige Erlangung eines Vollstreckungstitels, den er zur Realisierung seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung benötigt. 

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann Jedermann - auch ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes - stellen. Diese Verfahrensform eignet sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung unstreitiger Forderungen, bei denen also mit Einwendungen des Antragsgegners nicht zu rechnen ist. Ausschließlich zuständig für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand (d.h. in der Regel seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz) hat.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein Verfahren, das einer auf die Besonderheiten der jeweiligen Verfahrensart zugeschnittenen technischen Ausstattung bedarf. Es ist deshalb für ganz Hamburg zentralisiert und nicht an den Stadtteilgerichten zu finden. Das zentrale Mahngericht befindet sich im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg-Altona.

Ausführliche Informationen zu den in die Zuständigkeit des Mahngerichts fallenden Angelegenheiten sowie die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Mahngerichts, zu denen Sie über den nachfolgenden Link gelangen.


Link zum Mahngericht