Landwirtschaftssachen
Die Abteilung für Landwirtschaftssachen eines Amtsgerichts wird als Landwirtschaftsgericht bezeichnet und ist sachlich unter anderem zuständig für:
- Anträge auf Erteilung von Hoffolge-Zeugnissen
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (beispielsweise Streit über
Abfindungsansprüche und Altenteilsfragen)
- Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der
Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
Wer ist zuständig?
Seit dem 01.04.2004 ist das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für alle Landwirtschaftssachen der Bezirke aller hamburgischen Amtsgerichte mit Ausnahme der des Amtsgerichts Hamburg-Harburg zuständig.
Weiterführende Links:
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)