Hinterlegungssachen

 


Die Hinterlegungsstellen sind unter anderem zuständig für:

- Hinterlegungen von Sicherheitsleistungen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
- Hinterlegungen von Miete oder Pacht, wenn der Vermieter/Verpächter die Annahme
  der Miete/Pacht verweigert
- Hinterlegungen von Miete oder Pacht, wenn der Vermieter/Verpächter verstorben ist
  und Erben nicht bekannt sind
- Aufgebotsverfahren
- Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz
- Verfahren nach dem Personenstandsgesetz
- Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung
  der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz)


Wer ist zuständig?

Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht sowie die zuständigen Ansprechpartner ermitteln.

Weiterführende Links:


Öffentliche Rechtsauskunft