Zwangsvollstreckung
Die Abteilungen für Zwangsvollstreckungssachen eines Amtsgerichts werden als Vollstreckungsgericht bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:
- die Zwangsvollstreckung in Forderungen und ähnliche Ansprüche (z. B. Lohn- und Kontenpfändung)
- die Führung des Schuldnerverzeichnisses
- gerichtliche Entscheidungen während einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme (Durchsuchungsbeschlüsse,
Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners)
Wer ist zuständig?
Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht sowie die zuständigen Ansprechpartner ermitteln.
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