Zwangsvollstreckung

 


Die Abteilungen für Zwangsvollstreckungssachen eines Amtsgerichts werden als Vollstreckungsgericht bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:

- die Zwangsvollstreckung in Forderungen und ähnliche Ansprüche (z. B. Lohn- und Kontenpfändung)
- die Führung des Schuldnerverzeichnisses
- gerichtliche Entscheidungen während einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme (Durchsuchungsbeschlüsse,
  Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners)

Wer ist zuständig?

Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht sowie die zuständigen Ansprechpartner ermitteln.


Weiterführende Links:

Öffentliche Rechtsauskunft