Registersachen
Die Abteilungen für Registersachen eines Amtsgerichts werden als Registergericht bezeichnet und sind beim Amtsgericht Hamburg sachlich unter anderem zuständig für:
- die Handelsregister Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige
wirtschaftliche Vereine) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften)
- das Genossenschaftsregister
- das Vereinsregister
- das Partnerschaftsregister
- das Schiffsregister
Das Registerverfahren bedarf einer auf die Besonderheiten der Verfahrensart zugeschnittenen technischen Ausstattung. Es ist daher für ganz Hamburg zentralisiert und nicht an den Stadtteilgerichten zu finden. Das Registergericht befindet sich im Gebäudekomplex des für den Bereich Mitte zuständigen Amtsgerichts Hamburg in der Caffamacherreihe.
Ausführliche Informationen zu den Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Registergerichts fallen, sowie die zugehörigen Kontaktdaten erhalten Sie über den Link: Registergericht.