Grundbuchamt

 


Die für Grundbuchangelegenheiten zuständigen Abteilungen eines Gerichts werden als Grundbuchamt bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:

- das Führen der Grundakten und Grundbücher, die zu jedem Grundstück und zu jeder Eigentumswohnung im Gerichtsbezirk existieren
- die Vornahme von Eintragungen im Grundbuch
- Gewährung von Einsichtsnahmen in das Grundbuch bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses
- Erteilung von einfachen oder beglaubigten Grundbuchauszügen (gegen Gebühr).


Wer ist zuständig?

Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht sowie die zuständigen Ansprechpartner ermitteln.


Weiterführende Links:

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)

Automatisiertes Grundbuch-Abrufverfahren

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