Familiengericht

 


Die Abteilungen für Familiensachen eines Amtsgerichts werden als Familiengericht bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:

- Ehesachen
- Verfahren, die die elterliche Sorge und den Umgang für minderjährige Kinder bzw. deren Herausgabe betreffen
- Unterhaltsverfahren
- Verfahren, die den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt eines Ehegatten betreffen
  (Ehegattenunterhalt)
- Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Vaterschaftsfeststellungs- und -anfechtungsverfahren
- Unterhaltsansprüche von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Verfahren, die die Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei der Eheschließung oder deren Genehmigung
  betreffen (Eheschließungsalter)
- Lebenspartnerschaftssachen
- Pflegschaften und Vormundschaften sowie sonstige familiengerichtliche Angelegenheiten für Minderjährige
- Adoptionsverfahren
- Gewaltschutzsachen


Wer ist zuständig?

Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht sowie die zuständigen Ansprechpartner ermitteln.


Weiterführende Links:

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)

Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg