Betreuungssachen
Die Abteilungen für Betreuungssachen eines Amtsgerichts werden als Betreuungsgericht bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für die rechtliche Betreuung Volljähriger (§§ 1896 ff. BGB) sowie für Unterbringungsmaßnahmen nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG).
Wer ist zuständig?
Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.
Weiterführende Links:
Betreuungsstellen in Hamburg
Hamburger Betreuungsvereine
Informationen für Betreuer
Leben mit Behinderung
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)