Abschluss des Ermittlungsverfahrens
die öffentliche Klage erheben,
das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einstellen oder
das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen.
die öffentliche Klage erheben,
das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einstellen oder
das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen.