Zuständigkeiten der Hamburger Gerichte:
Hamburgisches Verfassungsgericht:
Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet u.a. in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Staatsorganen. Die bedeutsamsten Verfahrensarten sind die Wahlprüfungsbeschwerde, die abstrakte Normenkontrolle sowie der Organstreit. Eine sog. Landesverfassungsbeschwerde gibt es in Hamburg nicht. Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Hamburgischen Verfassungsgerichts finden Sie hier.
Amtsgericht Hamburg, Landgericht Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht:
Das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht sind als Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für Zivilverfahren, Strafverfahren sowie Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Amtsgericht Hamburg entscheidet in Zivilverfahren bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 EUR. Unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht u.a. in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie in Familiensachen zuständig. Darüber hinaus fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts u.a. Insolvenzverfahren, Nachlassangelegenheiten, Vormundschafts- und Wohnungseigentumssachen sowie Grundbuch- und Registerangelegenheitenen. Nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern; insoweit sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
In Strafverfahren entscheidet das Amtsgericht durch den Strafrichter, wenn lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von nicht über zwei Jahren zu erwarten ist. Als Schöffengericht ist das Amtsgericht zudem bei Verbrechen und Vergehen zuständig, sofern eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten ist.
Weitere Informationan zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg finden Sie hier.
Das Landgericht Hamburg entscheidet in Zivilverfahren erstinstanzlich insbesondere in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 EUR sowie bei Ansprüchen aus Amtshaftung. Als Berufungsinstanz ist das Landgericht Hamburg in Zivilsachen zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts sowie für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts, mit Ausnahme der Familien- und Kindschaftssachen.
In Strafsachen ist das Landgericht Hamburg in erster Instanz zuständig vor allem zur Verhandlung von Tötungsdelikten und Verbrechen mit Todesfolge sowie zur Verhandlung von Staftaten, bei denen im Falle der Verurteilung eine Strafe von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Als Berufungsinstanz ist das Landgericht Hamburg in Strafsachen zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts. Als Beschwerdegericht entscheidet es zudem über Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg finden Sie hier.
Das Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor allem über Berufungen gegen Urteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg. In Familiensachen entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der (amtsgerichtlichen) Familiengerichte.
In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht zum einen erstinstanzlich über sog. Staatsschutzdelikte. Als Rechtsmittelgericht entscheidet das Oberlandesgericht über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden Sie hier.
Verwaltungsgericht Hamburg, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht:
Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet in erster Instanz grundsätzlich über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offen steht. Es handelt sich heirbei z.B. um Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts, des Baurechts, des Gewerberechts, des Polizeirechts, des Schulrechts, des Beamtenrechts und des Personalvertretungsrechts. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entscheidet über Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Hamburg sowie über Beschwerden gegen andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. In gesetzlich geregelten Fällen ist das Oberverwaltungsgericht auch erstinstanzlich zuständig, wie z.B. in Streitigkeiten über bestimmte bauliche Großvorhaben. Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie beim:
- Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Finanzgericht Hamburg:
Das Finanzgericht Hamburg ist zuständig insbesondere für Klagen gegen Steuerbescheide der Finanzämter, gegen Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der Hauptzollämter, gegen Kindergeldbescheide der Familienkasse, in Angelegenheiten des Europäischen Marktordnungsrechts und in berufsrechtlichen Angelegenheiten der Steuerberater, sofern die beklagte Behörde ihren Sitz in Hamburg hat. Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitsgericht Hamburg, Landesarbeitsgericht Hamburg:
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden vor allem über Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Während das Arbeitsgericht Hamburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sozialgericht Hamburg, Landessozialgericht Hamburg:
Das Sozialgericht Hamburg ist erstinstanzlich zuständig vor allem für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung, des Kindergeldes sowie des Schwerbehindertenrechts. Das Landessozialgericht Hamburg entscheidet im zweiten Rechtszug über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Sozialgerichts. Weitere Informationan finden Sie hier.