Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr bezeichnet nicht nur die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Auch elektronische Registerauskünfte sowie elektronische Aktenführung und –auskunft unterfallen dem Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs.

 

In Hamburg ist der elektronische Rechtsverkehr bereits bei folgenden Gerichten eröffnet:

1.  Beim Finanzgericht Hamburg können Klagen, vorläufige Rechtsschutzgesuche und Schriftsätze auf elektronischem Wege eingereicht werden. Insgesamt stehen drei verschiedene elektronische Kommunikationswege zur Verfügung. Für die erforderliche Sicherheit sorgen eine Verschlüsselung und die Verwendung der vorgeschriebenen qualifizierten elektronischen Signatur.

Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Behörden bietet das Finanzgericht Hamburg darüber hinaus eine elektronische Akteneinsicht und Verfahrensstandanzeige an.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Link Finanzgericht Hamburg 

2.  Beim Amtsgericht Hamburg ist die Internet-Registerauskunft realisiert. Sie bietet die Möglichkeit, auf das Handelsregister sowie das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister unabhängig von den Öffnungszeiten des Gerichts via Internet zuzugreifen.

Anmeldungen und Urkunden zum Handels- und Genossenschaftsregister müssen beim Amtsgericht Hamburg in elektronischer Form eingereicht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Link Amtsgericht Hamburg