Justizprüfungsamt
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt ein Studium der Rechtswissenschaft an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus, die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungsleistungen neun Semester oder dreizehneinhalb Trimester.
Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht abgelegt. Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Ersten Juristischen Staatsprüfung sind in der Juristenausbildungsordnung vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. Seiten 133,148 und 151), zuletzt geändert am 3. Juli 2002 (HmbGVBl. Seite 122) geregelt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Kandidatinnen und Kandidaten über das Internet abfragen.